Irreführende Werbung für Vitamin-B12-haltige Zahnpasta
Laut eines Urteils des Landgerichtes Hannover vom 9. Mai 2018 ist die Werbung eines Zahnpasta-Herstellers, sein Produkt könne einen Vitamin-B12-Mangel beseitigen oder die Versorgung mit Vitamin B12 verbessern, aufgrund mangelnder Nachweise irreführend. In der besagten Werbung wird behauptet, dass die Zahnpasta ausreichend Vitamin-B12 liefert, um über die Mundschleimhaut aufgenommen, einen B12-Mangel zu beseitigen. Die Herstellerfirma beruft sich auf eine Publikation aus dem Jahr 2011 von der Universität Marburg. Offen ist jedoch, nach welchen wissenschaftlichen Standards die besagte Studie durchgeführt wurde. Außerdem sei der Resorptionsweg von Vitamin-B12 laut dieser Studie unklar.
Aus: Ernährung im Fokus, 11-12 2018, Seite 369.