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Doris Brecht, Ernährungsberaterin

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Genmanipulierte Lebensmittel in Deutschland?

Genmanipulierte Lebensmittel in Deutschland?

Tatsache ist, dass bei Lebensmitteln, die gentechnisch verändert wurden, eine Kennzeichnungspflicht in Deutschland besteht. Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle Produkte, die aus „gentechnisch veränderten Organismen“ (sogenannten GVOs) bestehen oder diese enthalten. Auf dem deutschen Markt sind aktuell sehr wenige dieser Nahrungsmittel vorhanden, doch besonders im Bereich Medizin und Landwirtschaft ist die Gentechnik verbreitet. Weltweit sind in Deutschland die meisten Medikamente mit Gentechnik zugelassen, wohingegen der gentechnische Einsatz in der Landwirtschaft und bei landwirtschaftlich erzeugten Lebensmitteln von den Verbrauchern strikt abgelehnt wird. 1996 wurden zum ersten Mal in die EU gentechnisch veränderte Sojabohnen importiert, kurz darauf folgte genveränderter Mais. Da aber erst 1997 die Novel-Food-Verordnung (übersetzt: „Neue-Lebensmittel-Verordnung) zur Regelung der Kennzeichnung dieser Produkte eingeführt wurde, galten Mais und Soja nicht mehr als „neuartig“ und mussten somit nicht gekennzeichnet werden. Erst 1998 erschien eine neue Verordnung für Nahrungsmittel mit verändertem Soja und Mais. Seit 2000 gilt die „Schwellenwert-Verordnung“, nach der Lebensmittel erst ab einem Anteil von mindestens 1% veränderter DNA gekennzeichnet werden müssen. Anders verhält es sich bei Erzeugnissen, die mithilfe von gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) hergestellt wurden. Hier besteht keine Kennzeichnungspflicht, wie zum Beispiel bei Milch, Fleisch, Bier, Käse und Joghurt, die entweder mit GVOs produziert wurden oder wobei die Masttiere mit Futtermitteln aus GVOs gefüttert wurden (solange der Anteil unter 1% liegt).

Auf der Lebensmittelverpackung muss die gentechnische Veränderung in der Zutatenliste hinter der betreffenden Zutat oder gut lesbar auf dem Etikett vermerkt sein, zum Beispiel „aus genetisch veränderter Maisstärke hergestellt“ oder „enthält Öl aus genetisch veränderten Sojabohnen“. Auch Erzeugnisse, die in Krankenhäusern und Restaurants ausgegeben werden, müssen auf dem Speiseplan oder der Speisekarte gekennzeichnet sein. In Deutschland gibt es zur Zeit (noch) wenige Lebensmittel mit Zutaten aus GVOs zu kaufen, da diese mit großer Wahrscheinlichkeit von den Verbrauchern nicht gekauft würden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Erzeugnisse zu 100% ohne Gentechnik produziert wurden.

Aus: Ernährung & Medizin, 32. Jahrgang 01/2017, Seite 17 ff.

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